„Ich hab da ein Bild auf Google gefunden, können wir nicht das verwenden?“ - Warum sich niemand vor dem Urheberrecht drücken kann. 

Unsere Kommunikation wird immer visueller – Fotos und Videos sind unverzichtbar für eine emotionale Sprache. Damit einher gehen aber leider auch unangenehme und schwer verdauliche Themen wie das Urheberrecht.

Verständlich, dass dieser Begriff immer undurchsichtiger wird: in Zeiten, wo man jedes x-beliebige Motiv in den Weiten densInternets finden kann, macht man sich immer weniger Gedanken darüber, ob man dieses auch verwenden darf. Zu verleitet fühlt man sich davon, Fotos zu verwenden, die man – noch dazu in bester Qualität – auf der Suchergebnisseite findet. Was man hier leicht vergessen kann, ist die Tatsache, dass jedes – ja wirklich jedes – Foto grundsätzlich einen urheberrechtlichen Schutz genießt.

Wer ist die Urheberin/der Urheber eines Fotos?

Die Urheberin/der Urheber eines Fotos ist die Person, die das Foto geschossen hat, also den Auslöser der Kamera gedrückt hat. Und dieses Werk ist automatisch geschützt, auch wenn dieses keinen Vermerk der Besitzerin/des Besitzers durch das sogenannte Copyright © hat. Es ist ebenfalls geschützt, wenn es sich nur um ein „einfaches Lichtbild“, also einen Schnappschuss, handelt. Einzige Bedingung hierbei ist, dass die Fotografin/der Fotograf ein Mensch ist. Tiere können beispielsweise nicht Urheberinnen und Urheber eines Bildes sein. So hat vor einiger Zeit ein Affe für Aufsehen gesorgt, der durch sein Selfie dem Fotografen, der die Ausrüstung zur Verfügung gestellt hat, sein Anrecht auf das Bild genommen hat. (siehe z.B. Artikel auf futurezone). Solche Fälle sind jedoch noch die Ausnahme, sodass wir wohl nicht um das Urheberrecht herumkommen.

© kein Urheber

Das Urheberrecht kann nicht übertragen werden, einzig nach dem Tod wird dieses an die rechtlichen Erbinnen oder Erben weitergegeben, welches dann aber (bei Fotos) nach 50 Jahren erlischt.

Können wir dann Fotos von anderen überhaupt verwenden? Die Antwort gibt uns nicht das Urheberrecht, sondern das Nutzungsrecht.

Nutzungsrecht ≠ Urheberrecht

Das Nutzungsrecht oder Werknutzungsrecht regelt, ob und in welchem Ausmaß ein Bild verwendet werden darf. Ein uneingeschränktes, exklusives Werknutzungsrecht für ein Foto ist natürlich ein Idealzustand, den man als Unternehmen nicht immer erreichen kann, weil Kosten und Mühen oft zu hoch sind. Daher sind Nutzungsrechte meist nach bestimmten Kriterien eingeschränkt:

  • Ort: Darf man das Bild weltweit (=Web) oder nur in einem bestimmten Land verwenden?
  • Zeit: Darf das Foto vielleicht nur eine bestimmte Zeit lang genutzt werden?
  • Verwendungszweck: Ist die Verwendung auf einen bestimmten Zweck beschränkt – darf es vielleicht nur im Web, aber nicht bei Printprodukten verwendet werden?
  • Exklusivität: Ist man selbst die einzige Partei, die das Bild verwenden darf oder können es auch andere verwenden?

Diese Einschränkungen sind höchst unterschiedlich und hängen auch meist davon ab, wie man zu den Fotos kommt.

Wie kommt man zu Fotos?

Im Grunde gibt es mehr Möglichkeiten, Fotos für die Website, den Social Media Kanal oder den neuen Flyer aufzutreiben.

  1. Stockfotos: Eine weit verbreitete und auch zunehmend beliebtere Methode ist es, Fotos auf diversen Fotoplattformen (wie fotolia, shutterstock und Co.) zu kaufen. Hier empfiehlt es sich, genau die Nutzungsbedingungen zu lesen. Oft wird die Nutzung durch den Ort oder unterschiedlicher Qualität des Bildes eingeschränkt. Auch vermeintlich „lizenzfreie“ Fotos werden durch einen Ausschluss für „kommerzielle Verwendung“ schnell mal zur Rechtsfalle. Creative Commons ist durchaus eine attraktive Alternative, jedoch muss auch hier darauf geachtet werden, ob Bilder gegebenenfalls bearbeitet oder gar kommerziell genutzt werden dürfen.
  2. Shooting: Ein Großer Vorteil eines eigenen Fotoshootings ist ohne Frage die Individualität der Bilder. Wird eigens für das Unternehmen geshootet, werden die Fotos in der Regel auch nur im Zusammenhang mit der eigenen Marke gefunden und tauchen nicht, wie vielleicht Stockfotos, auf der Website der Konkurrenz auf. So erspart man sich nicht nur peinliche Kommentare, sondern hat auch die Möglichkeit, eine eigene Bildsprache für das Unternehmen zu kreieren. Aufpassen muss man hier nur, dass im Vertrag mit der Fotografin/dem Fotografen auch die Werknutzungsrechte oder die Nennung der Urheberin/des Urhebers geregelt ist.
  3. Selbst fotografieren: Selbst fotografieren wird mit herausragenden Handykameras immer einfacher. Vor allem für Social Media-Kanäle fallen die ersten zwei Optionen aus Kostengründen weg und der Facebook- oder Instagram-Kanal lebt nun mal von Fotos aus „erster Hand“. Wenn hier jedoch Personen abgelichtet werden, ist es wichtig, das sogenannte „Recht am eigenen Bild“ im Hinterkopf zu behalten. Dieses besagt, dass Personen ein Recht auf ihre eigene Abbildung haben und unter Umständen deren Einstimmung erforderlich ist. In der Praxis reicht dabei oft einen mündliche Zusage, wer jedoch eine Nummer sicher gehen möchte, lässt sich die Zustimmung auch schriftlich ausstellen.

Also keine Fotos von Google?

Im Rechtsdschungel den Durchblick zu behalten ist meist nicht einfach – in der Flut an Bildern, mit der wir täglich konfrontiert werden, ist es oft schwer, das richtige oder rechtlich korrekte auszuwählen. Daher gilt als Grundregel, dass Fotos nicht ohne weiteres aus der Suchmaschine, Facebook oder anderen Websites genommen werden sollen.

Fotos findet also man am besten auf eigens dafür konzipierten Plattformen, bei der Fotografin/beim Fotografen des Vertrauens oder vielleicht sogar schon in der eigenen Hand. Wenn man es geschafft hat, das Bild zu nutzen (Werknutzungsrecht), muss nur noch geklärt werden, ob und in welcher Form die Urheberin/der Urheber genannt werden muss (Urheberrecht).

Mit diesen beiden Grundsätzen im Gepäck hat man eigentlich das Rüstzeug für die richtige Verwendung von Fotos. Wenn du jetzt noch wissen möchtest, wie du dein Bild am besten fürs Web optimierst, kann ich dir den Blogartikel zu Bildoptimierungen im Web empfehlen. Da erfährst du Schritt für Schritt, was zu tun ist.

Learnings

 

Wer ist die Urheberin/der Urheber eines Fotos?

Die Urheberin/der Urheber eines Fotos ist die Person, die das Foto geschossen hat, also den Auslöser der Kamera gedrückt hat. Und dieses Werk ist automatisch geschützt, auch wenn dieses keinen Vermerk der Besitzerin/des Besitzers durch das sogenannte Copyright © hat.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsrecht und Urheberrecht

Das Nutzungsrecht oder Werknutzungsrecht regelt, ob und in welchem Ausmaß ein Bild verwendet werden darf. Das Urheberrecht gilt automatisch dem Fotografen und kann nicht übertragen werden. 

Wie kommt man zu Fotos?

Im Grunde gibt es mehr Möglichkeiten, Fotos für die Website, den Social Media Kanal oder den neuen Flyer aufzutreiben: 1. Stockfotos kaufen 2. Fotoshooting beauftragen 3. Selbst fotografieren

Veröffentlicht am: 24.08.2016

Bild von Angelika Schiemer

Autorin

Angelika Schiemer